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Avis sur le règlement IBR

Prise de Position /
Publié le 24 novembre 2022

Die im April 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) erfordert eine Anpassung der nationalen Rechtsordnung in Bezug auf die IBR-Bekämpfung. Aufgrund dieser EU-Verordnung bleiben Luxemburg heute nur mehr gut vier Jahre, um den Status „IBR-frei“ zu erlangen. Im Hinblick auf das Erreichen der landesweiten IBR-Freiheit bis Ende 2026, wird der geplante rechtliche Rahmen sowohl den Rinderhaltern als auch deren Tierärzte auf dem Weg zur IBR-Freiheit weiterhin viel Mühe und Zielstrebigkeit abverlangen. Die Landwirtschaftskammer hat sich in ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme für praxisnahe Lösungen stark gemacht, die dennoch den zeitlichen Anforderungen gebührend Rechnung tragen.

Link zur IBR-Verordnung

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