
Stellungnahme zur IBR-Verordnung
Stellungnahme /
Publiziert 07 Juni 2023
Die im April 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) erfordert eine Anpassung der nationalen Rechtsordnung in Bezug auf die IBR-Bekämpfung. Aufgrund dieser EU-Verordnung bleiben Luxemburg heute nur mehr gut vier Jahre, um den Status „IBR-frei“ zu erlangen. Im Hinblick auf das Erreichen der landesweiten IBR-Freiheit bis Ende 2026, wird der geplante rechtliche Rahmen sowohl den Rinderhaltern als auch deren Tierärzte auf dem Weg zur IBR-Freiheit weiterhin viel Mühe und Zielstrebigkeit abverlangen. Die Landwirtschaftskammer hat sich in ihrer nun veröffentlichten Stellungnahme für praxisnahe Lösungen stark gemacht, die dennoch den zeitlichen Anforderungen gebührend Rechnung tragen.