butterfly-gd450b31cb_1920

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (Schutzgebiete von nationalem Interesse)

Neben den europäischen Habitat- und Vogelschutzzonen (Natura 2000) kann jedes Land nationale Naturschutzgebiete ausweisen. In Luxemburg ist für diese Prozedur das Umweltministerium mit ihrer Naturverwaltung zuständig.

 

Prozedur

Oftmals werden die sensibelsten Kerngebiete der Natura2000-Areale, oder Gebiete mit besonders vielen schützenswerten Biotope oder sonstige besonderen Landschaftselemente als nationales Naturschutzgebiet ausgewiesen. So kommt es häufig vor, dass Naturschutzgebiete sich mit Natura2000-Gebieten und dem Biotopkataser überschneiden. Die kann für den aktiven Landwirt unübersichtlich werden. Wir möchten den Landwirten dabei helfen, den Überblick zu wahren und eine optimale Nutzung im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes, sowie auch aus ökonomischer Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe zu planen.

 

Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung

Für jedes einzelne Naturschutzgebiet gibt es ein eigenes großherzogliches Reglement, das unter anderem auch die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung reglementiert. In fast allen NSG sind Arbeiten zu unterlassen, die das Landschaftsbild oder den Wasserhaushalt beeinflussen würden. Hierzu zählen beispielsweise Terrassierungsarbeiten, Zuschütten von Gräben, Neuanlage von Drainagen, Umwandlung von Grünland zu Acker, usw.

Meistens wird bei den NSG eine A-Zone (Kernzone) bestimmt, in der die ökologisch besonders wertvollen Flächen und Strukturen liegen. Hier gelten dann meist auch strenge Einschränkungen für eine landwirtschaftliche Nutzung, wie z.B. ein Verbot von Pestiziden und Düngern.

Die B-Zone (Pufferzone) liegt ein einem größerem Radius rund um die Kernzone. In dieser Zone soll vor allem auf freiwillige Maßnahmen zusammen mit den Bewirtschaftern gesetzt werden.