Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen Ausbilder (patron-formateur) und Auszubildendem (apprenti) abgeschlossen und ist im Sinne des luxemburgischen Arbeitsrechtes eine spezielle Form eines Arbeitsvertrages. Der Ausbildungsvertrag wird dem Ausbildungsbetrieb von der Landwirtschaftskammer zugestellt. Er wird in 5 Exemplaren angefertigt und muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Falls der Auszubildende bei Vertragsabschluss noch minderjährig ist, ist neben seiner Unterschrift auch die seines gesetzlichen Vertreters (zumeist ein Elternteil) erforderlich.  Neue Ausbildungsverträge für das kommende Schuljahr können nur vom 16 Juli bis zum 1. November erstellt werden.

Der Ausbildungsvertrag sieht eine Probezeit von bis zu 3 Monaten vor. Innerhalb der Probezeit ist es beiden Vertragspartnern gestattet, ohne Anspruch auf Schadenersatz, ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe des Kündigungsgrundes vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten. Die zuständigen Berufskammern müssen der Vertragsauflösung jeweils im Vorfeld zustimmen. 

Der Auszubildende muss sich einer medizinischen Untersuchung beim Arbeitsmediziner unterziehen. Der Ausbildungsbetrieb muss diese Untersuchung innerhalb den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss in die Wege leiten. Diese Untersuchung ist kostenlos. 

Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Parteien gekündigt werden, falls einer der gesetzlich festgelegten Kündigungsgründe vorliegt, die auf der Rückseite des Vertrags aufgeführt sind. Die Kündigung muss dem Ausbildungsberater schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Fall ist die Zustimmung der Berufskammern erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird. Der Vertrag kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen durch die zuständigen Berufskammern selbst beendet werden. 

Da sich die Berufsausbildung aus zwei untrennbaren Teilen zusammensetzt (Schule und Betrieb), ergibt sich aus der Auflösung des Ausbildungsvertrags auch das Ende der schulischen Ausbildung, es sei denn, der Auszubildende findet innerhalb eines Monats einen neuen Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsberater

Der Ausbildungsberater (conseiller à l’apprentissage) der Landwirtschaftskammer steht sowohl dem Auszubildenden als auch dem Ausbildungsbetrieb bei sämtlichen Fragen zur Ausbildung zur Seite. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vermittlung bei Schwierigkeiten und Unregelmäßigkeiten während der Ausbildung.

In der Ausbildungsberatung arbeitet die Landwirtschaftskammer eng mit der Handwerkerkammer zusammen.

Kontakt:

Chantal Daubenfeld
Chambre des Métiers
B.P. 1604 ; L-1016 Luxembourg
+352 42 67 67- 225 ; +352 621 203 059
chantal.daubenfeld@cdm.lu