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Betriebsgründung und -übergabe

Gründung oder Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs

Die Landwirtschaftskammer ist eine erste Anlaufstelle bei Fragen zur Betriebsgründung und -übernahme und wird Sie gegebenenfalls an die verantwortlichen Behörden weiterleiten.

Sie kann Sie auch in Sachen Qualifikation als Betriebsleiter (benötigte Schulabschlüsse, berufliche Erfahrung und Praktika) beraten. Dazu finden Sie ausführliche Informationen in der Rubrik Erstausbildung.

Zusätzliche Erklärungen:

Kontakt:

Jemp Schmitz
+352 31 38 76 - 24
jemp.schmitz@lwk.lu

Die Betriebsübergabe vorbereiten

Eine Betriebsübergabe muss gut vorbereitet werden und sollte im Voraus offen in den Familien der Landwirte diskutiert werden, wo jeder seine Vorstellungen ausdrücken sollen könnte.

Die Teilung von landwirtschaftlichen Betrieben wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch (Code civil), sehr genau geregelt.

Die Güter, die Gegenstand des Betriebes sind und somit der Zuweisung sind, werden nach ihrem landwirtschaftlichen Ertragswert am Tag der Teilung geschätzt. Dieser Ertragswert wird vom Landwirtschaftsministerium festgesetzt.

Zusätzliche Informationen:

Pachtverträge müssen auch berücksichtig werden und es muss geklärt werden, wie diese vom Nachfolger übernommen werden. Das Pachtgesetz setzt hierzu auch Regeln fest.