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Genehmigung zur Abdeckung von oberirdischen Jauche-/Güllebehältern

Agrargesetz und Genehmigungen /
Publiziert 10 Januar 2023

Auflagen für die Genehmigung

Das folgende Dokument enthält die verschiedenen Auflagen für die Erteilung einer Genehmigung, oberirdische Jauche- bzw. Güllebehälter mit einer geeigneten Abdeckung auszurüsten, dies im Hinblick auf die Abdeckungspflicht, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Somit ist es für einen Landwirt nicht mehr notwendig, einen Antrag bei der Genehmigungsstelle der Natur- und Forstverwaltung zu stellen, wenn alle 6 aufgeführten Auflagen erfüllt sind. Es ist wichtig zu betonen, dass alle 6 Auflagen erfüllt sein müssen und dass diese Genehmigungsprozedur nur für oberirdische Jauche-/Güllebehälter gilt.

Unter dem folgenden Link finden Sie zusätzliche Informationen zur Genehmigungspflicht in Bezug auf das Wassergesetz : Link Informationen Genehmigungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt.

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