scott-graham-5fNmWej4tAA-unsplash

Die Elektronische Rechnungstellung: Informationen für landwirtschaftliche Betriebe

Communiqués /
Publié le 07 mars 2023

Gesetzlicher Rahmen

Am 13ten Dezember 2021 wurde ein Gesetz verabschiedet das die elektronische Rechnungstellung in Luxemburg verpflichtend macht. Diese Verpflichtung wurde schrittweise eingeführt, seit dem 18. Mai 2022 für große Wirtschaftsteilnehmer und seit dem 18. Oktober 2022 für mittlere Wirtschaftsteilnehmer. Der nächste Schritt ist die Verpflichtung für kleine Wirtschaftsteilnehmer, die am 18ten März 2023 in Kraft treten wird. Dies betrifft auch die landwirtschaftlichen Betriebe. Im folgenden Artikel wird erklärt, was genau eine „elektronische Rechnung“ ist, in welchen Fällen diese verpflichtend ist und wie Sie eine elektronische Rechnung ausstellen können.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Es handelt sich hierbei um eine Rechnung in einer strukturierten elektronischen Form. Sie kann automatisch und ohne menschliches Zutun von einem Rechner gelesen und ausgewertet werden. Es handelt sich also nicht um eine einfache PDF- oder Worddatei die zum Beispiel per E-Mail übermittelt wird. (Quelle: efacturation.lu)

In welchen Fällen ist sie verpflichtend?

Die elektronische Rechnungstellung ist verpflichtend, wenn ein (landwirtschaftliches) Unternehmen eine Rechnung an eine öffentliche Einrichtung ausstellt und dies unabhängig vom Betrag. An diesem Punkt stellt sich die Frage welche Einrichtungen genau unter den Status einer öffentlichen Einrichtung gemäß dem Gesetz fallen. Diese Definition ist breit gefächert und beinhaltet unter anderem Ministerien, Verwaltungen, Gemeinden, Berufskammern, öffentlich-rechtliche Einrichtungen (die meisten Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL), öffentliche Einrichtungen, wirtschaftliche Interessenvereinigungen usw.) und Verbände, die von den zuvor aufgeführten Einrichtungen gebildet werden.

Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich also mehrere verschiedene Möglichkeiten von der elektronischen Rechnungstellung betroffen zu sein. Wir geben 2 konkrete Beispiele:

1) Sie erledigen im Auftrag einer Gemeinde landwirtschaftliche oder sonstige Arbeiten (zum Beispiel Mähen von Wegrändern oder Randstreifen) mit Ihren Maschinen oder Geräten.

2) Sie verkaufen ohne Zwischenhändler Nahrungsmittel an Kantinen die von öffentlichen Einrichtungen geleitet werden.

Wie kann ich eine elektronische Rechnung ausstellen?

MyGuichet.lu

Über MyGuichet.lu können Sie unter folgendem Link eine elektronische Rechnung erstellen und übermitteln: Link zur Prozedur MyGuichet.lu. Dieser Service ist kostenfrei und eignet sich sehr gut wenn Sie gelegentlich Rechnungen an öffentliche Einrichtungen ausstellen. Die genaue Prozedur finden Sie erklärt in einem Video unter folgendem Link Video oder in PDF Form. Zum jetzigen Zeitpunkt raten wir Ihnen diese Option zu benutzen, wenn sich die Anzahl von elektronischen Rechnungen die Sie ausstellen in Grenzen hält.

Peppol

Bei Peppol handelt es sich um das gemeinsame Liefernetzwerk, das ausgewählt wurde, um die automatisierte Ausstellung, Übermittlung und Entgegennahme elektronischer Rechnungen zu ermöglichen; betrieben und unterhalten wird es von OpenPeppol, einer internationalen gemeinnützigen Organisation belgischen Rechts. (Quelle : Ministerium für Digitalisierung)

Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit bei einem der zahlreichen spezialisierten Dienstleister, die in diesem Bereich bereits aktiv sind, einen Peppol-Zugangspunkt zu mieten. Der Vorteil besteht darin, dass die Rechnungstellung automatisiert und somit Zeit eingespart werden kann. Das Mieten eines Peppol-Zugangspunkt ist allerdings eine kostenpflichtige Alternative, die vor allem dann in Betracht zu ziehen ist, wenn Sie eine große Anzahl von elektronischen Rechnungen ausstellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links :

Imprimer

Partager