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Commercialisation directe de la viande et des produits carnés au Luxembourg Pratique

Formations continues / 26.01.2023 - 27.01.2023

Aufruf an Neueinsteiger in den Bereich der Direktvermarktung von Fleisch und Fleischprodukten:

Mit der Hygiene Verordnung der Europäischen Kommission waren die laut der großherzoglichen Verordnung vom 18 August 1995 erteilten Genehmigungen zur Hofschlachtung und Selbstvermarktung hinfällig.

 

Die großherzogliche Verordnung vom 25. November 2011 setzt die zusätzlichen Europäischen Anforderungen für diese Aktivität um und legt die Auflagen für die Herstellung verschiedener Fleischprodukte fest.

 

In diesem Rahmen sei erwähnt, dass sich das diesbezügliche Règlement Grand-Ducal auf die Schlachtung, Verschneidung und Verarbeitung von Huftieren aus der betriebseigenen landwirtschaftlichen Produktion beschränkt, das heisst in erster Linie Rinder, Schweine und Schafe. Die Verarbeitung von Wild und Geflügel ist anderweitig geregelt.

 

Die Direktvermarktung von Fleisch sowie den genannten Fleischprodukten unterliegt aber - wie oben erwähnt- einerseits strikten Auflagen an die Einrichtung der Schlacht-und Produktionsräume sowie an die Herstellungsprozesse, anderseits aber auch an die im Betrieb für die Direktvermarktung verantwortlichen Personen.

 

Ein wesentlicher Punkt bei der aktuellen Gesetzgebung ist die Teilnahmepflicht an einer vom Gesundheitsministerium anerkannten Weiterbildung rund um das Thema der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukten mit anschließendem schriftlichem Test. Auch bei Schlachtung im Schlachthaus mit Verarbeitung durch einen externen Metzgerbetrieb müssen die Kurse belegt werden wenn das Fleisch ab Hof vermarktet wird (auch Vermarktung über einen Verkaufsautomaten.) Sowohl Dauer als auch Inhalt der Weiterbildung sind gesetzlich vorgegeben.

 

Auf dieser Basis hat die „Vereenegung Letzeburger Direktvermaarkter“ in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und der Veterinärverwaltung nach einer durch Covid 19 bedingten Pause erneut einen dreitägigen Kurs aufgebaut.

 

Die Organisation der Kurse ist jedoch kostenintensiv und muss von den Teilnehmern selbst getragen werden, da sie laut Gesetz nicht bezuschusst werden dürfen. Nichtsdestotrotz haben seit 2013 weitere Betriebe Interesse an den Kursen angemeldet. Um diesen sowie eventuell weiteren Interessenten gerecht zu werden plant die Vereinigung der Luxemburger Direktvermarkter in Zusammenarbeit mit der Veterinärverwaltung und der Landwirtschaftskammer die Kurse im Januar dieses Jahres erneut anzubieten.

 

In diesem Zusammenhang rufen wir alle Betriebe, die vorhaben in näherer Zukunft in den Bereich der Direktvermarktung von Fleisch und Fleischprodukten zu investieren oder schon investiert haben ohne vorab an den Kursen teilgenommen haben dazu auf, sich schnellstmöglich und bis spätestens zum 13. Dezember 2022 per E-Mail bei der „Landwirtschaftskammer“ unter folgender Adresse zu melden: tania.weber@lwk.lu und bitte ihre Kontaktdaten anzugeben (Name, Vorname, Adresse Betriebsnummer, Telefon und GSM).

Die weitere Planung, die Teilnahmegebühren sowie der genaue Ablauf der Kurse hängen von der Teilnehmerzahl ab und werden den Interessenten zeitnah mitgeteilt.

 

Vereenegung Letzebuerger Direktvermaarkter

Date :

26.01.2023 - 27.01.2023

Langue :

Luxembourgeois

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