Cows

Wichtige Nachricht an alle Rinderhalter!

Mitteilungen /
Publiziert 08 Januar 2023

Wichtige Nachricht an alle Rinderhalter!

Im Rahmen der IBR-Bekämpfung, werden voraussichtlich Anfang 2023 neue Regelungen in Kraft treten. Während verschiedene Maßnahmen noch unter Ausarbeitung stehen, sind folgende schon entschieden und ab sofort von den Rinderhaltern ins Auge zu fassen:

- Schlachtung aller IBR-positiven Rinder bis Ende 2023,

- Verbot des Weidegangs IBR-positiver oder ungetesteter Rinder ab März 2023,

- Verbot der Nutzung von IBR-positiven Rindern zu Zuchtzwecken ab Inkrafttreten der neuen großherzoglichen Verordnung. Da dies voraussichtlich Anfang 2023 der Fall sein wird, sollten IBR-positive Rinder jetzt schon nicht mehr belegt werden,

- Obligatorische serologische Untersuchung aller Rinder auf Impfbetrieben (Status I2) und Betrieben ohne Status (I0-Betriebe) ab Inkrafttreten der neuen großherzoglichen Verordnung.

In der Tat, erfordert die im April 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) eine Anpassung der nationalen Rechtsordnung in Bezug auf die IBR-Bekämpfung. Aufgrund dieser EU-Verordnung bleiben Luxemburg heute nur mehr gut vier Jahre, um den Status „IBR-frei“ zu erlangen.

Im Hinblick auf das Erreichen der landesweiten IBR-Freiheit bis Ende 2026, wird der geplante rechtliche Rahmen sowohl den Rinderhaltern als auch deren Tierärzte auf dem Weg zur IBR-Freiheit weiterhin viel Mühe und Zielstrebigkeit abverlangen.

Die Landwirtschaftskammer hat sich in ihrer Stellungnahme vom 18. November 2022 (siehe Stellungnahme IBR) für praxisnahe Lösungen stark gemacht, die dennoch den zeitlichen Anforderungen gebührend Rechnung tragen.

Die großherzogliche Verordnung zur Umsetzung der IBR-Bekämpfung wurde noch nicht abgeschlossen. Die oben genannten Eckdaten sind jedoch jetzt schon so gut wie sicher. Was die erlaubten Viehbewegungen sowie mögliche Entschädigungen und Beschlagnahmungen angeht, die in der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer gefordert wurden, kann man jedoch noch keine Aussagen machen.

Sobald die großherzogliche Verordnung gestimmt ist, wird die Kammer im Detail über die neuen Regeln berichten, damit die Rinderhalter so gut wie möglich informiert sind.

Artikel drucken

Artikel teilen