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Verkürzung der obligatorischen Weidedauer (AUKM 546)

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Publié le 31 juillet 2026

Verkürzung der obligatorischen Weidedauer (AUKM 546)

Das AUKM 546 (Förderung des Weidegangs von Rindern) sieht vor, dass jede gemeldete Parzelle zwischen dem 15.3. und 15.11. während mindestens drei Monaten beweidet werden muss. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit, hat die Landwirtschaftskammer beim Landwirtschaftsministerium einen Antrag gestellt, diese Mindestdauer für das laufende Jahr auf zwei Monate zu verkürzen. Diesem Antrag ist nun stattgegeben worden. Die Mindest-Weidedauer von 5 Monaten (mind. 6 Stunden täglich) für die gemeldeten Tierkategorien bleibt aber weiterhin bestehen.

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