Dünger-Beihilfe
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Publié le 24 septembre 2026
Am 15. Juli wurde ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Rahmen der Tripartite beschlossenen Dünger-Beihilfe eingebracht. Die Beihilfe, die über eine Änderung des Agrargesetzes umgesetzt wird, richtet sich an alle landwirtschaftlichen Betriebe (inkl. Winzer), die für das Kulturjahr 2026 einen Flächenantrag eingereicht haben. Die Beihilfe muss spätestens bis zum 30.11.2026 über ein spezifisches Formular beim SER beantragt werden, und wird (auf Basis der 2026 gemeldeten Fläche) in Form eines Pauschalbetrags von 35 € pro Hektar ausbezahlt. Der Gesetzentwurf sieht einen Mindestbetrag von 100 € vor sowie eine Deckelung auf 10.000 € pro Betrieb.
Ursprünglich sollte die Beihilfe im Herbst ausbezahlt werden. Dies wird nun frühestens im Dezember der Fall sein. Entscheidend ist aber wie schnell die Gesetzesänderung vom Staatsrat sowie von der Abgeordnetenkammer bearbeitet wird. Sobald das Formular zur Beantragung der Beihilfe verfügbar ist, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.