ALVA: Amtliche Mitteilung bezüglich der Präventionsmassnahmen gegen die Vogelgrippe
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Publiziert 10 Februar 2026
ALVA: Amtliche Mitteilung bezüglich der Präventionsmassnahmen gegen die Vogelgrippe
Nach der Bestätigung der hochpathogenen Vogelgrippe in einer Zucht in der Gemeinde Schengen
Mitteilung der ALVA vom 09.02.2026 auf der Internetseite „Landwirtschaftsportal“.
Am 5. Februar 2026 wurde bei Geflügel eines privaten Halters in der Gemeinde Schengen ein Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt.
Angesichts der allgemeinen Zunahme der Vogelgrippe in europäischen Ländern, insbesondere entlang der Zugwege von Wildtieren, erinnert die ALVA daran, dass jeglicher Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden ist, um in Haltung lebende Vögel vor der Vogelgrippe zu schützen, einer für diese Tiere hochansteckenden und tödlichen Krankheit.
Um die Einschleppung dieses hochpathogenen Virus in Geflügelzuchtbetriebe zu verhindern, müssen folgende vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden:
Das Geflügel muss in geschlossenen Räumen gehalten werden;
Die Fütterung und das Tränken darf ausschließlich in Räumen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind;
Der Zugang zu mit Netzen geschützten Auslaufbereichen muss auf das absolute Minimum beschränkt sein und ist nur aus Gründen des Tierschutzes gestattet, um jeglichen Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Die Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.
Jedes ungewöhnliche Verenden von Geflügel, jede Symptomatik, die auf die Vogelgrippe hindeutet, oder jede Veränderung der Produktionsparameter (Rückgang des Futter- und/oder Wasserverbrauchs, Rückgang der Legeleistung, ungewöhnliche Sterblichkeit) muss einem Tierarzt gemeldet werden.
Verbot aller Ausstellungen, Messen und Märkte für Geflügel oder gefangen gehaltene Vögel bis auf Weiteres
Die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde weist darauf hin, dass jede Einfuhr von Geflügel mit einer Gesundheitsbescheinigung (TRACES) erfolgen muss, die von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Diese Verpflichtung gilt auch für den Kauf von Geflügel auf einem Markt. Darüber hinaus muss jede Haltung von Geflügel bei der ALVA gemeldet werden.
Es wird daran erinnert, dass es sich um eine Tierseuche handelt, die Vögel und Geflügel befällt und beim Verzehr von Eiern oder Geflügelfleisch keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.