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Wichtige Informationen zum Thema Erosion und Erweiterte Konditionalität

Beratung /
Publiziert 09 Juli 2023

Mit der Einführung der GAP 2023 ab dem Kulturjahr 2023/2024 wird es im Rahmen der Erweiterten Konditionalität zu neuen Auflagen bezüglich der Minderung des Erosionsrisikos, des Fruchtwechsel auf Ackerland und dem Anlegen von nicht produktiven Flächen auf Ackerland kommen. Aus diesem Grund ist es wichtig sich bereits jetzt Gedanken über die Winterbedeckung und die Fruchtfolge des nächsten Kulturjahres zu machen. Nähere Informationen finden Sie unter den Folgenden Punkten:

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Entlang von allen dauerhaften und zeitweiligen Wasserläufen gelten folgende Auflagen:

- Kein Düngen, kein Einsatz von Pestiziden oder Bioziden und kein Kalken auf 10m entlang des Ufers der Wasserläufe.
- Keine Bodenbearbeitung auf 5m entlang des Ufers der Wasserläufe.

Die Wasserläufe wurden vom Wasserwirtschaftsamt kartografiert und sind auf map.geoportail.lu/theme/eau sowie im Flächenantrag einzusehen.

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Mit der Einführung der GAP 2023 kommt es zu Neuerungen bezüglich der Verringerung des Erosionsrisikos. FLIK-Parzellen welche erosionsgefährdet sind wurden in 4 verschiedene Kategorien eingeteilt für welche unterschiedliche Auflagen gelten.

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Mit der Einführung der GAP 2023 kommt es zu Neuerungen bezüglich der Bodenbedeckung über Winter. Alle erosionsgefährdeten Parzellen müssen im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. Februar eine Bodenbedeckung aufweisen.

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Ab dem Kulturjahr 2023-2024 kommt es im Rahmen der erweiterten Konditionalität zu Neuerungen auf dem Ackerland. Die Ausnahme-Reglungen welche für das Kulturjahr 2022-2023 galten werden voraussichtlich nicht mehr verlängert werden, somit muss der Fruchtwechsel auf dem Ackerland ab dem Kulturjahr 2023-2024 eingehalten werden.

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Die Lebensmittelproduktion auf Stilllegungsflächen welche für das Kulturjahr 2022-2023 galt, wird voraussichtlich nicht mehr verlängert werden, somit müssen die 4% Nicht Produktive Flächen auf Ackerland ab dem Kulturjahr 2023-2024 eingehalten werden.

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