Die Betriebsübergabe vorbereiten

Eine Betriebsübergabe muss gut vorbereitet werden und sollte im Voraus offen in den Familien der Landwirte diskutiert werden, wo jeder seine Vorstellungen ausdrücken sollen könnte.

Die Teilung von landwirtschaftlichen Betrieben wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch (Code civil), sehr genau geregelt.

Die Güter, die Gegenstand des Betriebes sind und somit der Zuweisung sind, werden nach ihrem landwirtschaftlichen Ertragswert am Tag der Teilung geschätzt. Dieser Ertragswert wird vom Landwirtschaftsministerium festgesetzt.

Man sollte auch die Pachtverträge nicht außer Acht lassen und klären, wie diese vom Nachfolger übernommen werden können. Das Pachtgesetz setzt hierzu auch Regeln fest.