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Sicherheit im Betrieb

Sicherheit im Betrieb

Sicherheit muss in jedem  Betrieb oberste Priorität haben. Der Betriebsleiter ist gegenüber Dritten verpflichtet, ihre Sicherheit auf dem Betriebsgelände und im Rahmen seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit, zu gewährleisten (z.B. Commodo-Genehmigungen, Verkehrsgesetze und Ladungssicherung, Arbeitnehmerschutz im Rahmen des Arbeitsgesetzbuches).

Zudem werden in der Landwirtschaft Produkte und Geräte genutzt, die strengen Regelungen unterliegen.

Hier handelt es sich unter anderem um verschiedene Gefahrengüter (wie z.B Tankanlagen) und Arbeitsgeräte (wie z.B Hebegeräte).

Deren Installierung und Benutzung unterliegen öfters einer Commodo-Genehmigung und müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Die Genehmigungen und Kontrollberichte müssen im Falle einer Kontrolle der ITM vorliegen.

Näheres zum Thema finden Sie auf der Seite der ITM unter folgendem Link (https://itm.public.lu/de/securite-sante-travail.html)