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PRODUIT DU TERROIR - LËTZEBUERGER RËNDFLEESCH
FAQ - Frequently Asked Questions
- Wann werden die grünen Etiketten benötigt?
- Worin besteht der Zweck der grünen Etikette?
- Wann werden die roten Etiketten benötigt?
- Wo erfahre ich ob ein Betrieb am Programm teilnimmt?
- Wer kontrolliert das Programm?
- Welche Unterlagen muss der Landwirt bei einer Kontrolle vorlegen?
Wann werden die grünen Etiketten benötigt?
Wenn ein Rind dazu bestimmt ist, im Programm "Produit du terroir – Lëtzebuerger Rëndfleesch" geschlachtet zu werden und direkt bzw. über einen Viehhändler an einen anderen landwirtschaftlichen Betrieb weiterverkauft wird (z.B. Fresser, Zuchtvieh, etc.), muss beim Verkauf eine grüne Etikette auf den Tierpass geklebt werden.
Worin besteht der Zweck der grünen Etikette?
Die grüne Etikette zeigt dem Landwirt, dass das zugekaufte Rind aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt, der am Programm "Produit du terroir – Lëtzebuerger Rëndfleesch" teilnimmt und die Kriterien der Konvention erfüllt. Wenn bei einem zugekauften Rind die grüne Etikette auf dem Pass fehlt und dieses Tier später im Programm geschlachtet werden soll, muss der Käufer sich vergewissern, dass der vorherige Betrieb am Programm teilnimmt.
Wann werden die roten Etiketten benötigt?
In folgenden 2 Fällen muss eine rote Etikette auf den Tierpass geklebt werden:
- wenn ein Rind aus einem Betrieb zugekauft wird, der nicht am Programm teilnimmt oder
- wenn ein Rind nicht in Luxemburg geboren und aufgewachsen ist.
Die rote Etikette muss spätestens beim Verkauf des Rindes auf den Rinderpass geklebt werden.
Wo erfahre ich ob ein Betrieb am Programm teilnimmt?
Diese Auskunft erhalten Sie entweder direkt bei ihrem Viehhändler, der über eine Liste aller am Programm teilnehmenden Betriebe verfügt oder bei uns in der Landwirtschaftskammer (Tel.: 31 38 76-1).
Wer kontrolliert das Programm?
Das Programm "Produit du terroir – Lëtzebuerger Rëndfleesch" unterliegt einer dreifachen Kontrolle:
- Interne Kontrolle der Landwirtschaftskammer
- Externe Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan
- Staatliche Kontrolle
Die internen Kontrollen der Landwirtschaftskammer werden der Kontrollkommission präsentiert, die im Falle eines Verstoßes über das weitere Vorgehen und die eventuelle Sanktionnierung entscheidet. Die Kontrollkommission setzt sich zusammen aus Vetretern der Landwirtschaftskammer, der Handelskammer, der Handwerkerkammer, der Metzgervereinigung, des Konsumentenschutzes und der Veterinärverwaltung.
Die externe Kontrolle erfolgt durch die akkreditierte Kontrollorganisation "Champagne-Ardenne Qualité; Organisme certificateur de produits agricoles et agro-alimentaires".
Die staatliche Kontrolle unterliegt der ASTA (Administration des Services Techniques de l’Agriculture) und der Veterinärverwaltung.
Welche Unterlagen muss der Landwirt bei einer Kontrolle vorlegen?
Im Falle einer Kontrolle werden folgende Unterlagen benötigt:
- Landwirtschaftliche Konvention mit den noch vorhandenen grünen und roten Etiketten
- Tierregister (Rinderpässe und Sanitel-Listing bzw. Viehbuch)
- Nachweis des Erhalts der Landschaftspflegeprämie
- Medikamentenheft sowie die tierärztlichen Rezepte
- Vertrag im Rahmen der "Epidémiosurveillance" und entsprechende Berichte
- eine Deklaration der Inhaltsstoffe der zugekauften Futtermittel