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DIE LANDWIRTSCHAFTSKAMMER
Die Landwirtschaftskammer ist die offizielle Vertretung der Landwirte, Winzer und Gärtner. Sie wurde geschaffen durch das Gesetz vom 4. April 1924 "portant création de chambres professionelles à base élective".
Sie erfüllt folgende wichtige Funktionen:
- Eine beratende Funktion im legislativen Bereich: Die Regierung muss die Landwirtschaftskammer um ein Gutachten fragen zu jedem Gesetzes- und Reglemententwurf, das die Landwirte, Winzer und Gärtner betrifft. Die Landwirtschaftskammer hat das Recht, Gesetzesvorschläge zu formulieren, die von der Regierung geprüft und der Abgeordnetenkammer unterbreitet werden müssen, falls dies in deren Zuständigkeitsbereich fällt.
- Berufsausbildung und Weiterbildung: Die Landwirtschaftskammer ist beteiligt an der Organisation in Ausbildung und Lehre in den landwirtschaftlichen Berufen. Des weiteren sind die Berufskammern befugt Weiterbildungsaktivitäten durchzuführen und zu zertifizieren.
- Koordinierung des Beratungswesens (laut Artikel 21 des Gesetzes vom 24. Juli 2001 betreffend die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes).
Aufbauend auf diese Funktionen hat die Landwirtschaftskammer folgende Aktivitätsbereiche entwickelt:
- Verteidigung der landwirtschaftlichen Interessen
- Verwaltung der Lehrstellenverträge und Organisation der Abschlussprüfungen (mehr ...)
- Koordinierung der landwirtschaftlichen Beratung (mehr ...)
- Organisation und Koordinierung der beruflichen Weiterbildung (mehr ...)
- Unterstützung und Beratung aller Landwirte, Winzer und Gärtner
- Verwaltung der Herkunftszeichen:
Produit du terroir – Lëtzebuerger Rëndfleesch (mehr ...)
Produit du terroir – Lëtzebuerger Wees, Miel & Brout (mehr ...)
Produit du terroir – Lëtzebuerger Gromperen (mehr ...) - Pflanzenbauliche Beratung (mehr ...)
Angeschlossen an die Landwirtschaftskammer ist die Beratungsstelle Agrigestion mit 23 Angestellten, die folgende Aufgaben hat:
- Ökonomische, betriebliche Buchführung
- Analyse der Buchführungsdaten zwecks Beratung der Betriebe
- Investitionsberatung und in diesem Zusammenhang die vom Agrargesetz vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung