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KOORDINIERUNG DES BERATUNGSWESENS

Aufgrund des Agrargesetzes, wurde der Landwirtschaftskammer die Koordinierung des Beratungswesens zugeteilt. Die Landwirtschaftskammer hat auf Eigeninitiative hin ein «Comité Consultatif de la Coordination» geschaffen, in welchem das Landwirtschaftsministerium, die Landwirtschaftskammer, landwirtschaftliche Verwaltungen sowie die Ackerbauschule und die wichtigsten Beratungsorganisationen vertreten sind. Aufgabe dieses Gremiums ist es die eingereichten Beratungsprogramme zu begutachten und die Landwirtschaftskammer zu beraten.

Das Agrargesetz sieht Förderungen von landwirtschaftlichen Beratungsprogrammen vor in Form von finanziellen Beihilfen in Höhe von 50% der Projektkosten, beziehungsweise 80% im Falle von nationalem Interesse und wenn umweltschonende Produktionsprozesse unterstützt werden sollen. Das Gremium gibt ein Gutachten an die Plenarversammlung der Landwirtschaftskammer ab, die schlußendlich dem Landwirtschaftsminister die finanzielle Unterstützung des jeweiligen Projektes vorschlagen kann.

Beratungsprogramme, die über diesen Weg bezuschußt werden, müssen den Bedingungen entsprechen, die im grossherzoglichen Reglement vom 26. Oktober 2001 festgehalten sind.

Wer kann Beratungsprojekte einreichen ?

Nur Projekte

können gefördert werden.

Welche Bedingungen muß der Inhalt des Projektes erfüllen ?

Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Beratungsprojektes muß zuerst in der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Sie beinhaltet:

Neben einem detaillierten Kostenvoranschlag muss die Eigenfinanzierung des nicht bezuschussten Kostenanteils erläutert werden. Ebenso muß angegeben werden, wer die Durchführung des Projektes sichert.

Allgemeine Bedingungen

Das vorgeschlagene Projekt soll die Bewirtschaftung der betroffenen Betriebe erleichtern und/oder umweltschonende Produktionsmaßnahmen fördern. Das Beratungsprogramm soll vor allem individuelle Betriebe betreffen. Jeder Betrieb, auch wenn er nicht zur Organisation oder Gruppierung gehört, muß die Möglichkeit erhalten, beraten zu werden.

Kontrolle

Zweimal jährlich muss der Landwirtschaftskammer über den Verlauf des Projektes Bericht erstattet werden. Die Kontrolle der materiellen Ausführung des Projektes obliegt der Landwirtschaftskammer. Die finanzielle Kontrolle wird vom Landwirtschaftsministerium durchgeführt.

Aktueller Stand

Vielfältige Projekte wurden schon über diesen Weg unterstützt. Es handelt sich hierbei beispielsweise um das Programm der Vinsmoselle „Maîtrise des Rendements“, die Charakterisierung und Verbesserung der biologischen Effizienz landwirtschaftlicher Produktionsprozesse, eingereicht vom Herdbook-Verband, sowie die Beratung im Pflanzenbau der Landwirtschaftskammer. Die Einrichtung einer Beratungsstelle für die biologische Landwirtschaft und ein Beratungsprogramm für den Naturpark Our wurden ebenfalls genehmigt. Weitere Projekte sind noch in Bearbeitung.

Aufruf

Das Agrargesetz bietet die Möglichkeit Beratungsprogramme gemäß den hier erläuterten Richtlinien zu fördern. Landwirtschaftliche Organisationen und Gruppierungen, welche ein Beratungsprojekt durchführen wollen, sind gebeten einen entsprechenden Antrag bei der Landwirtschaftskammer einzureichen.

Kontaktperson: