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BREVET DE FORMATION PROFESSIONELLE CONTINUE
Um in den Genuss der Junglandwirteförderungen und Investitionsförderung zu gelangen, ist unter den Bedingungen des neuen Agrargesetzes vorgesehen, dass der Antragsteller über eine ausreichende Berufsausbildung verfügen muss.
Die vorliegende Mitteilung richtet sich an diejenigen Antragsteller die ein Zusatzzeugnis darlegen müssen als Ergänzung einer im Sinne des Agrargesetzes nicht ausreichender Berufsausbildung. Dies sind Junglandwirte, die ein Zeugnis eines nicht landwirtschaftlichen Studiums besitzen.
Für Junglandwirte mit dem Abschluss eines nicht landwirtschaftlichen Studiums (CATP oder 5 Jahre secondaire technique oder classique) ist ein Zusatzzeugnis von 200 Stunden zu belegen. Für Junglandwirte mit Abschluss des Sekundarstudium (1ère oder 13ème, Hochschulabschluss) ist das Zusatzzeugnis auf 150 Stunden begrenzt.
Neben dem Zusatzzeugnis muss der Landwirt auch ein Praktikum von 3 Jahren (CATP oder 5 Jahre secondaire technique oder classique) bzw. von 2 Jahren (1ère oder 13ème, Hochschulabschluss) aufweisen. Als Beweis muss ein Zertifikat vom Praktikummeister vorgelegt werden. Die Einschreibungsdauer in der Bauernkrankenkasse kann auch geltend gemacht werden.
Der Antragsteller des Zusatzzeugnisses ist gebeten der zu diesem Zweck eingesetzten Kommission alle notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen. Diese beinhalten:
- die jeweiligen Zeugnisse, die den schulischen Abschluss belegen,
- eine Kopie des Gesamtstandarddeckungsbeitrages des Betriebes auf dem sich der Junglandwirt installiert.
- falls vorhanden, eine Liste der bereits absolvierten Seminare oder Kurse mit dem jeweiligen Beleg (Unterschrift des Organisators)
Das Antragsformular können Sie als pdf-Datei (11 kB) downloaden.
Die Unterlagen sind zu richten an:
Chambre d’Agriculture
c/o Jemp Schmitz
B.P. 81
L-8001 Strassen
Nach dem Erhalt der Unterlagen, bekommen die Kandidaten einen Brief zur Bestätigung der Einschreibung, in dem Sie auch über den weiteren Verlauf der Weiterbildungskurse informiert werden. Für weitere Fragen können Sie sich an Jemp Schmitz unter der Telefonnummer 31 38 76 - 24 wenden.