Koordinierung Weiterbildung Berufsausbildung

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DIE BERUFSAUSBILDUNG

Der Gesetzgeber sieht für die landwirtschaftliche Ausbildung zwei Bildungswege vor:

Auf der Basis des Gesetzes vom 8. Oktober 1945 überwacht die Landwirtschaftskammer zusammen mit der Arbeiterkammer die berufliche Ausbildung der Bauern, Winzer, Gärtner und "Environnement Naturel".

Die Landwirtschaftskammer ist für die Verwaltung der Lehrstellenverträge und die Organisation der Abschlussprüfungen zuständig. Für die praktische Prüfung, die am Ende der Lehrzeit stattfindet, besteht eine Prüfungskommission, die sich zusammensetzt aus Vertretern der Landwirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und des Erziehungsministeriums.

Gesetzlich festgelegte monatliche Mindestgehälter für Lehrlinge im Gartenbau

Communiqué aux candidat(e)s à un apprentissage pour adultes

Communiqué aux candidat(e)s à un apprentissage pour adultes profession auxiliaire de vie

Indemnité d'apprentissage adultes

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