Aufgabengebiete > Berufsausbildung
DIE BERUFSAUSBILDUNG
Der Gesetzgeber sieht für die landwirtschaftliche Ausbildung zwei Bildungswege vor:
- den beruflichen Ausbildungsweg, der zum CCM bzw. CATP führt
- den technischen Ausbildungsweg, der zum TECHNICIEN führt
Auf der Basis des Gesetzes vom 8. Oktober 1945 überwacht die Landwirtschaftskammer zusammen mit der Arbeiterkammer die berufliche Ausbildung der Bauern, Winzer, Gärtner und "Environnement Naturel".
Die Landwirtschaftskammer ist für die Verwaltung der Lehrstellenverträge und die Organisation der Abschlussprüfungen zuständig. Für die praktische Prüfung, die am Ende der Lehrzeit stattfindet, besteht eine Prüfungskommission, die sich zusammensetzt aus Vertretern der Landwirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und des Erziehungsministeriums.
Gesetzlich festgelegte monatliche Mindestgehälter für Lehrlinge im Gartenbau
Communiqué aux candidat(e)s à un apprentissage pour adultes
Communiqué aux candidat(e)s à un apprentissage pour adultes profession auxiliaire de vie
Indemnité d'apprentissage adultes
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