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Nitratdirektive

Die Nitratdirektive, die für jeden landwirtschaftlichen Betrieb bindend ist, umfasst eine Reihe von Auflagen aus den folgenden Bereichen:

  1. organische Düngung (Ausbringungstermine, Verbote, Höchstmengen, Lagerung und Ausbringung)
  2. mineralische Düngung (Höchstmengen, Verbote, Mindestentfernungen)
  3. Grünland (Umbruchverbot)
  4. Wasserschutzauflagen (Ausbringungstermine, Düngungsverbote)

1. Organische Düngung

a) Ausbringung von organischen Düngern

b) Lagerung

c) Höchstmengen

2. Mineralische Düngung

3. Grünland

4. Wasserschutzauflagen

Anmerkung: Diese Auflagen gelten derzeit nicht, da noch keine Wasserschutzgebiete nach dem Wasserschutzgesetz vom 29. Juli 1993 ausgewiesen worden sind! Auch in den Wasserschutzgebieten, wo bereits ein Gemeindereglement besteht, sind diese Auflagen noch nicht bindend. Weitere Informationen erhalten sie in unserer Rubrik "Wasserschutzberatung" (... mehr lesen).