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Ausgleichszulage (Code de la bonne pratique agricole)

Die Ausbezahlung der Ausgleichszulage ist an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Diese sind im "Code de la bonne pratique agricole" formuliert und betreffen u.a. folgende Bereiche:

  1. organische Düngung (Ausbringungstermine, Verbote, Höchstmengen, Lagerung und Ausbringung)
  2. mineralische Düngung (Höchstmengen, Verbote)
  3. Grünland (Drainage, Umbruch)
  4. Wasserschutzauflagen (Ausbringungstermine, Düngungsverbote, Anlegen von Grünfuttersilos und Misthaufen)
  5. Pflanzenschutz (Anwendungsbestimmungen und Entsorgungsvorschriften)
  6. Grünfuttersilos (Mindestentfernungen, Verbote)
  7. Umweltschutzauflagen (Erhalt von Strukturelementen)

Wir beschränken uns im folgenden auf die pflanzenbaulichen Auflagen im Rahmen der Ausgleichszulage. Weitere Informationen zur Ausgleichszulage finden Sie bei unseren Kollegen von Agrigestion (weitere Informationen zur Ausgleichszulage).

1. Organische Düngung

a) Ausbringung von organischen Düngern

b) Lagerung

c) Höchstmengen

2. Mineralische Düngung

3. Grünland

4. Wasserschutzauflagen

Anmerkung: Diese Auflagen gelten derzeit nicht, da noch keine Wasserschutzgebiete nach dem Wasserschutzgesetz vom 29. Juli 1993 ausgewiesen worden sind! Auch in den Wasserschutzgebieten, wo bereits ein Gemeindereglement besteht, sind diese Auflagen noch nicht bindend. Weitere Informationen erhalten sie in unserer Rubrik "Wasserschutzberatung" (... mehr lesen).

5. Pflanzenschutz

6. Grünfuttersilos

7. Umweltschutzauflagen